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Zollrechtliche Vereinfachung

Die HUBER SE ist "Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter" (AEO F)

HUBER ist zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO F)
HUBER ist zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO F)
HUBER ist zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO F)
HUBER ist zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO F)

Seit Dezember 2018 ist die HUBER SE offiziell als „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ (Authorised Economic Operator, AEO) der Europäischen Union für Zollrechtliche Vereinfachung / Sicherheit (AEO F) zertifiziert. Damit können wir für unsere Kunden innerhalb der EU alle Zollformalitäten ab sofort noch effizienter abwickeln und internationale Supply Chains sicherer gestalten.

Die Zuerkennung dieses Status ist an umfangreiche Bedingungen des Zollkodex der Europäische Union geknüpft und in europäisches Recht umgesetzt. Diese fordern unter anderem Zuverlässigkeit, Zahlungsfähigkeit sowie die Erfüllung einschlägiger Rechts- und Sicherheitsvorschriften.

Die AEO-Zertifikate sind ein Gütesiegel für einen verlässlichen Geschäftspartner. HUBER erfüllt deren Vorgaben mit organisatorischen Vorkehrungen im Unternehmen prinzipiell bereits seit Jahren, um systematisch die Einhaltung von Normen soweit wie möglich zu garantieren. Dies beinhaltet einerseits vorsorgliche Maßnahmen, wie die Aufklärung von betroffenen Mitarbeitern und andererseits die Überwachung von relevanten unternehmensinternen Vorgängen. Nun sind die eigenen Qualitätsstandards mit dem neuen Zertifikat auch formal belegt.

AEO-Zertifikat der HUBER SE:

Zertifikat Nr.: 

DE AEOF 127126

Gültig seit:

10.12.2018

Ausgestellt von: 

Hauptzollamt Regensburg

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