Steigschutzeinrichtung - mehr Sicherheit für Menschen im Falle eines Falles

HUBER Steigschutzeinrichtung: mit Sicherheitssteigleiter SiS 2, als Steigbaum SiS 3, mit Steigeisen SiS 4

- Bestätigt durch das CE-Zeichen mit der Nummer 0123 -

Die nun gültige Neufassung der DIN EN 353-1 bietet Ihnen durch zusätzliche Prüfungen im Rahmen der Baumusterprüfung noch mehr Sicherheit! Beispielsweise wurde das System jetzt zusätzlich unter sehr kalten Umständen (bis -30°C) auf zuverlässige Funktion geprüft. Die generell erhöhten Ansprüche an das gesamte System erfüllt die HUBER Steigschutzeinrichtung vom Typ SiS sicher. Ein zusätzlicher Bandfalldämpfer zwischen Auffanggurt und Auffanggerät vermindert die bei einem Fall auftretenden Kräfte auf den Körper. Dabei öffnet sich langsam ein energieabsorbierendes Bandelement welches die stürzende Person sanft auffängt. Ein Absturz in den Schacht wird durch die bestimmungsgemäße Verwendung der HUBER Steigschutzeinrichtung ausgeschlossen. Bestätigt wird dies durch eine EG-Baumusterprüfung, durchgeführt durch eine notifizierte Stelle. Dabei mussten die strengen Anforderungen aus der europaweit gültigen Norm DIN EN 353-1 „Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich fester Führung“ erfüllt werden. Auch die Aspekte der Ergonomie nach DIN EN 363 wurden berücksichtigt. Eine Leistungserklärung berechtigt nunmehr zum Führen der CE-Kennzeichnung.

Anwendung findet der erhöhte Personenschutz bei allen Ausführungen der HUBER-Steigsysteme. So kann das System bei der Sicherheitssteigleiter mit integrierter Fallschutzschiene (Typ SiS2), beim Sicherheitssteigbaum (Typ SiS3) und bei der Fallschutzschiene für den Steigeisengang (Typ SiS4) hervorragend eingesetzt werden. Eine Nachrüstung und Verbesserung bestehender Systeme ist jederzeit möglich.

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