Mit Sicherheit in die Tiefe - Die neue Generation des Auffanggerät Typ S5b, CE0158, ist da
Gerade beim Begehen von Schächten muss die Sicherheit des Benutzers im Vordergrund stehen. Das bauseitige Steigsystem muss den einschlägigen Vorschriften entsprechen um eine maximale Sicherheit für den Nutzer zu gewährleisten. Deshalb wurde vom Gesetzgeber folgende Festlegung getroffen: „Für tiefe Bauwerke sowie für Zugänge zu maschinellen Anlagen sind Steigschutzeinrichtungen zwingend erforderlich, je nach Einsatzzweck, ab einer Absturzhöhe von 3 m (Abwasserbereich) bzw. 5 m (Trinkwasserbereich). Der Betreiber muss diese Gefahrenstellen mit „Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz von Personen“ ausrüsten.
DIN EN 353-1 „Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz- Teil1: Steigschutzeinrichtungen einschließlich fester Führung, 2002“ regelt alle notwendigen Prüfverfahren und Vorgaben für Absturzeinrichtungen. Seit Jahren bieten wir ein der DIN EN 353-1 entsprechendes, vielfach bewährtes System, bestehend aus Fallschutzschiene, Auffanggerät mit Bandfalldämpfer und Sicherheitsgurt an.
Durch Neuregelungen im Prüfungsverfahren, veranlasst von Großbritannien, war eine Überarbeitung des Gesamtsystems SiS und des Auffanggerätes S5a notwendig. Als Ergebnis dieses aufwendigen Prozesses entstand eine völlig neue Generation von Auffanggeräten.
Unter dem Namen S5b erfolgt die Markteinführung, das modifizierte Auffanggerät S5b ersetzt ab sofort das bisherige Modell S5a. Ersatzlieferungen und Reparaturen des Modells S5a sind nicht mehr möglich.
Wir weisen Sie deshalb darauf hin, dass die Auffangfunktion unseres Auffanggerätes Typ S5a (geliefert bis 19.10.2010) bei nach hinten Fallen des Benutzers beeinträchtigt sein kann. Für diese Situation besteht ein Sicherheitsrisiko. |
Die erforderliche Baumusterprüfung des Nachfolgemodells S5b wurde bei der DEKRA Exam in Bochum, CE 0158, erfolgreich absolviert.
>> Zertifikat der EG-Baumusterprüfung abrufen
Bereits die Optik, vor allem aber die Funktion unterscheiden das neue Auffanggerät S5b vom Vorgängermodell. Sämtliche Kanten sind gefällig abgerundet, der Grundkörper ist jetzt, entsprechend der Firmenarbe, blau eloxiert. Der Bandfalldämpfer, der im Falle eines Falles die auf den Abstürzenden einwirkende Kraft abfedert, wurde verkürzt um den Abstand zwischen Fallschutzschiene und absteigender Person zu verringern. Nach wie vor wird die Verbindung zwischen dem Auffanggerät und dem Sicherheitsgurt des Benutzers über einen selbstverriegelnden Karabinerhaken sicher gestellt.
Hauptunterschied zwischen beiden Versionen und größter Vorteil für den Benutzer ist jedoch die Art und Weise der Begehung selbst. Bisher ist es erforderlich einen horizontalen Zug auf das Auffanggerät auszuüben, wodurch der Fanghaken entriegelt. Dann kann das Steigsystem begangen werden und der Benutzer ist geschützt. In engen Schächten ist dies nicht immer problemlos möglich, da der Abstand zwischen der Fallschutzschiene und dem Sicherheitsgurt fest vorgegeben ist.
Das Auffanggerät S5b, die ab Februar 2011 lieferbare neue Generation, benötigt keinen horizontalen Zug mehr um zu entriegeln. Bedingt durch das Eigengewicht und die Änderungen am Fanghaken befindet sich das Auffanggerät im „Freilauf“. Der Begeher kann das Steigsystem ohne Rücksicht auf das Auffanggerät und ohne die Einhaltung bestimmter Abstände problemlos begehen. Dies ist ein unschlagbarer Vorteil bei engen bzw. problematischen Schachtbauwerken.
Entscheidend für alle Betreiber ist aber, dass das neue Auffanggerät S5b rückkompatibel ist, das heißt, die neue Generation des Auffanggerätes passt in alle vorhandenen Steigsysteme wie in die Sicherheitssteigleiter mit Fallschutzschiene, in den Sicherheitssteigbaum und in die Fallschutzschiene für Steigeisengänge.
Abschließend ist festzustellen, dass die Sicherheit und Gesundheit des Benutzers, verbunden mit einer besseren Funktionalität, durch das neue Auffanggerät S5b weiter erhöht werden.
Kontakt:
HUBER SE
Industriepark Erasbach A1
92334 Berching
Frau Elisabeth Ketzler
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